Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweis

Für die Aufnahme in das Brot-Register müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

1. Die Eingabemaske muss vollständig und richtig ausgefüllt sein. Mit dem Absenden der Eingabedaten erklärt der Absender, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen und dass er befugt ist, solche Eintragungen für die eingetragene Bäckerei vorzunehmen.

2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, Anmeldedaten laufend zu aktualisieren und Veränderungen bei der Anschrift über die Eingabemaske zu editieren.

3. Es gelten die Bestimmungen der Leitsätze für Brot und Kleingebäck. Im Brotregister erfasst werden jedoch nur Brotsorten, keine Klein- oder Feingebäcke.

4. Die eingetragene Brotsorte muss auf einer hauseigenen Rezeptur basieren. Nicht eintragungsfähig sind Brotsorten aus Backmischungen. Der Einsatz von Backmitteln wie z.B. Teigsäuerungsmitteln statt Sauerteig ist möglich und kann im Formular entsprechend angegeben werden.

5. Die Brotsorten müssen zum Zeitpunkt der Eintragung in das Deutsche Brotregister in der Innungsbäckerei hergestellt und so am Markt angeboten werden. Ein Bäckereibetrieb kann so viele Brotsorten in das Register eintragen wie tatsächlich am Markt angeboten werden. Eine spätere Hinzufügung von neuen Brotsorten oder Löschung von alten, nicht mehr angebotenen Brotsorten ist möglich.

6. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Mitglieder einer Bäckerinnung, die wiederum einem Bäcker-Landesinnungsverband angeschlossen ist. Der Zentralverband behält sich vor, die Innungsmitgliedschaft zu überprüfen.

7. Der Teilnehmer ist verpflichtet dem Zentralverband unverzüglich mitzuteilen, wenn Teilnahmebedingungen entfallen. In diesem Fall ist der Zentralverband berechtigt, die Brotsorte(n) aus dem Register zu entfernen. Mit dem Wegfall der Teilnahmebedingungen entfallen für den Betrieb die Vorteile der Eintragung, z.B. die Nutzung der Urkunde oder der Hinweis, dass die Brotsorten der Bäckerei Bestandteil des Deutschen Brotregisters sind.

8. Die Teilnahme und damit die Eintragung der Daten und Brotsorte(n) im Brotregister kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Um wirksam zu widerrufen senden Sie einen Brief mit der Bitte um Widerruf an den Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., Neustädtische Kirchstraße 7a, 10117 Berlin. Anzugeben sind neben Ihrem Namen und Ihrer Anschrift auch die Brotsorte(n) die Sie aus dem Register entfernt haben möchten. Bitte geben Sie in dem Brief den Grund an, wieso Sie Ihr Brot aus dem Register entfernen möchten.

9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10. Der Zentralverband behält sich vor gegen die unrechtmäßige Benutzung des Brotregisters vorzugehen.

11. Datenschutz-Hinweis: Wir nehmen den Schutz Ihrer Daten sehr ernst. Deshalb verarbeiten wir Ihre Daten unter strenger Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Ihre persönlichen Daten werden von uns weder veröffentlicht noch unberechtigt an Dritte weitergegeben. Zugriff haben lediglich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. sowie die mit ihm verbundenen Organisationen. Der Name der Brotsorte sowie die Anschrift der anmeldenden Bäckerei etc. werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit publiziert. Ein Widerruf Ihrer Zustimmung ist jederzeit möglich.